Abmahnung für Confixx-Nutzer wegen „web1“
Wie Onlinekosten.de berichtet, erhielt ein Internetnutzer vergangenen Freitag eine Abmahnung der Firma Media Technik Meer aus Geeste wegen der Verwendung des Begriffes „web1“ auf seiner Internetpräsenz. Besagte Firma hat sich 1998 den Begriff „web1“ markenrechtlich schützen lassen und weist in ihrem Impressum im folgenden darauf hin, dass:
Der Firmenname und das Warenzeichen „web1“ sind durch Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, z.B. in Url (auch im Unterverzeichnis der Url), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können.
Nun wird der Server des abgemahnten Nutzers, wie Millionen andere, über die Control-Panel Software Confixx gesteuert und diese wiederum identifiziert eingetragene Nutzer als web1, web2 oder beispielsweise web3. Auf einer neu angelegten Domain des Nutzers erscheint nun der Hinweis „Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1…“. Werden keine Vorkehrungen wie z.B. Passwortschutz getroffen, so indiziert z.B. Google Webseiten automatisch und nimmt diese in ihre Suchergibnisse auf. Somit wurde wohl die Firma Media Technik Meer auf den Nutzer aufmerksam und sendete prompt eine Abmahnung, in der das Unternehmen für „entstandenen Schaden“ gleich mehrere Forderungen geltend macht. Neben der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 178,50 Euro inklusive Steuern soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro angedroht. Zudem sollen bis zum kommenden Dienstag 6. März, sämtliche Einträge mit der Bezeichnung web1 aus dem Web verschwinden. Neben dem so genannten Platzhalter auf einer bereits konnektierten, aber noch nicht mit Inhalten hinterlegten Domain trifft dies auch auf sämtliche Einträge in Suchmaschinen zu, wie beispielsweise Google und Findsuch. Ebenfalls sollen Subdomains, die „web1“ enthalten, vom Nutzer abgeändert werden.
Kommen wir noch einmal auf das Impressum der Firma Media Technik Meer aus Geeste zurück und der mehr als merkwürdigen Formulierung:
Der Firmenname und das Warenzeichen „web1“ sind durch Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, z.B. in Url (auch im Unterverzeichnis der Url), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können.
Denn richtig lustig wird das ganze erst, wenn man einmal „web1“ als Suchbegriff in Google eingibt, denn oh Wunder, man wird mit sage und schreibe 8.510.000 Suchergebnissen belohnt, worunter sich Seiten mit Unterverzeichnis- oder URL-Einträgen wie z.B. Das Umweltbundesamt, die Fachhochschule Wiesbaden, die Universität Hildesheim sowie das Deutsche Historische Museum Berlin befinden (Auszug aus den ersten 3 Seiten mit Google-Ergebnissen). Müssen sich diese Intitutionen nun alle warm anziehen und womöglich vor ersten Abmahnungen aus dem verträumten Geeste mit Kostenrechnungen über 178,50 EUR bibbern?
Aber noch mehr zum schmunzeln brachte mich schlussendlich dieser Abschnitt im Impressum der Firma Media Technik Meer aus Geste:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/Innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Wird dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ein Rechtsbeistand eingeschaltet, werden wir die ausgelösten Kosten vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Wie jedoch mittlerweile auch bekannt wurde gab web1.de auf Nachfrage an, die default-Benennung von Confixx nicht gekannt zu haben. Nun, da man über die Hintergründe informiert sei, werde die Abmahnung als gegenstandslos zurückgezogen, die Angelegenheit ohne entstehende Kosten beigelegt werden. Warum dann jedoch nur eine einzelne Abmahnung an eine Privatperson? Warum nicht direkt das Deutsche Historische Museum in Berlin?
Laut Auskunft des deutschen Patent- und Markenamtes halte das Unternehmen die Markenrechte am Begriff web1 indessen gar nicht, so der Abgemahnte, sondern eine Firma in Essen. Diese wiederum habe sich vom Vorgehen des Emsländer Unternehmens distanziert. Ob die Geschichte damit nun am Ende angekommen ist, bleibt daher vorerst unklar.
Update: Abmahnungen gegen Confixx-Nutzer gegenstandslos
schrieb am 1. Dezember 2012 um 14:43 Uhr
Wir sind auch Confixx-Nutzer, besucht man die Homepage dieser dubiosen Firma, sieht man heute, dass die wohl bereits Pleite sind. Da hat wohl jemand mit mühe und not versucht, durch den möglichen Erhalt der Abmahnkosten, sein „Unternehmen“ zu retten.